Simon Verfahrenspflegschaften heißt Sie herzlich willkommen!

Als Verfahrenspflegerin werde ich durch ein Familien- oder Vormundschaftsgericht bestellt, um einem Kind oder einem Jugendlichen in einem familienrechtlichen Verfahren zu helfen. Die Aufgaben umfassen das Erarbeiten des Wunsches des Kindes bzw. seines Willens, das Abwägen des Wohles eines Kindes, aber auch die Interessen des Kindes in diesem Verfahren zu vertreten. Gerade bezüglich des letzten Falles wird eine Verfahrenspflegerin auch gerne als Anwältin des Kindes bezeichnet.

Schauen Sie sich ruhig auf dieser Homepage um. Ich habe bewußt die Informationen für die unterschiedlichen Zielgruppen anders formuliert, um deren jeweiligen Bedürfnissen besser gerecht werden zu können. So gibt es eine Seite für Kinder, eine für Jugendliche, eine für Eltern und eine für MitarbeiterInnen von Amtsgerichten.

Sollten Sie Fragen oder ein spezielles (oder auch allgemeines) Anliegen haben, so dürfen Sie mich gerne kontaktieren.


Einen schönen Tag wünscht Ihnen

Nicole Simon


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Eure Kinder sind nicht Eure Kinder, sie sind die Söhne und Töchter
der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst.

Sie kommen durch Euch aber nicht von Euch
und obwohl sie mit Euch sind, gehören sie Euch doch nicht.

Ihr dürft ihnen Eure Liebe geben, aber nicht Eure Gedanken,
denn sie haben ihre eigenen Gedanken.

(Khalil Gibran)